Wie jedes Jahr im Frühjahr sprießen überall die Pflanzen und somit leider auch das Unkraut.
Deshalb ist es wieder an der Zeit, dass alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte gemäß unserer Friedhofsordnung (§ 33 Abs. 4) ihrer Verpflichtung nachkommen und rund um die Grabeinfassung einen Pflegegang durchführen und eine Fläche von mindestens 25 cm sauber halten.
Die anderen Nutzungsberechtigten werden es ihnen danken, wenn die Unkräuter entfernt werden, bevor sie blühen und der Samen sich verbreiten kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre gegenseitige Rücksichtnahme.