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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus
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Bitte beim Spaziergang mit Ihrem Hund am Beuerbacher See beachten

Seit Beginn des Frühlings kündigt sich auch der Nachwuchs unserer heimischen Wildtiere an. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen März und September reagieren sie besonders empfindlich auf Störungen. Dazu gehören auch Wild- und Wasservögel an unseren Gewässern. Wir Menschen können ohne großen Aufwand Rücksicht nehmen: Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken und erspart ihnen eine Menge Stress. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen, im Unterholz, aber auch in der Ufervegetation unserer Seen.

Ebenso bitten wir darauf zu schauen, dass sich die Hunde nicht unkontrolliert lösen. Weder am Uferbereich noch an den Wegen. Bitte achten Sie darauf die Hinterlassenschaften Ihres Hundes, auch im Seebereich oder am Wegrand des Wander- und Erholungspfades einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen.

In Hessen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Sie kann aber individuell von Kommunen besonders während der Brut- und Setzzeit oder an bestimmten Orten festgesetzt werden. In Hünstetten haben wir diese bisher nicht beschlossen und es kann nur durch Ihre Rücksichtnahme so bleiben.

Am See in Beuerbach haben wir nicht nur die Situation, dass hier Wasservögel im sehr empfindlichen Uferbereich brüten, sondern auch, dass dieser See an den Angelsportverein 1975 Beuerbach e.V. verpachtet ist. Somit ist es für Hunde grundsätzlich verboten im See zu schwimmen und wir bitten dringend darum, die Hunde nicht frei am See spielen zu lassen. Das Jagen von Wasservögeln, das Spielen und Schwimmen im See ist nicht gestattet und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für ein freundliches Miteinander.

Jan Kraus
(Bürgermeister)