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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 26/2025
Aus dem Rathaus
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Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Aus gegebenem Anlass möchten wir höflich darauf hinweisen, dass zurzeit Überprüfungen bezüglich der Grabpflege und des Grabbewuchses durchgeführt werden.

Hierbei werden insbesondere zu hoher Grabbewuchs sowie breite Gewächse, die in die Wegefläche zwischen den Gräbern wachsen, beanstandet. Bei den hohen Gewächsen darf die Höhe von 0,60 m nicht überschritten werden, die Beschriftungen auf den Grabsteinen müssen sichtbar sein.

Es ist nicht zulässig, kriechende Bepflanzungen (z. B. Efeu) über die Grabeinfassung in die Wegeflächen wachsen zu lassen. Des Weiteren ist es nicht zulässig, Bepflanzungen außerhalb der Grabeinfassungen vorzunehmen bzw. Pflanzschalen aufzustellen.

Eine Nachkontrolle findet in ca. 6 bis 8 Wochen statt.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Porkert vormittags unter der Tel. Nr. 06126 995526 gerne zur Verfügung.

Urnenwand

Auch weisen wir nochmals darauf hin, dass es den Nutzungsberechtigen der Urnenwände nicht erlaubt ist, Gefäße, Figuren, Blumenvasen, Kerzen, Blumengestecke oder sonstiges vor oder auf die Urnenwand oder die Kanten der Verschlussplatten zu stellen oder zu kleben.

Pflanzschalen und Blumengebinde sind ausschließlich zum Anlass einer Beisetzung erlaubt und sollten nach ca. 4 Wochen von den Angehörigen entfernt werden.

Urnengrabfeld

Jedem Nutzungsberechtigen eines Urnengrabes steht eine Fläche von 1m x 1m zur Verfügung.

Aus Sicherheitsgründen dürfen keinerlei Pflanzschalen, Skulpturen/Figuren oder ähnliches außerhalb des Grabes in den Wegebereich gestellt werden.

Die Gemeinde wird wiederkehrend alle widerrechtlich abgestellten Gegenstände ohne vorherige Ankündigung entfernen.

Hünstetten, den 16.06.2025
Ihre Friedhofsverwaltung