Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hünstetten
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „Neukirchner Straße 16/18“ im Ortsteil Kesselbach gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB; Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten hat in ihrer Sitzung am 28.10.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „Neukirchner Straße 16/18“ im Ortsteil Kesselbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Es ist ein am Standort bereits gut etablierter Betrieb mit dringend erforderlichen Erweiterungsabsichten an die Gemeinde herangetreten, um weiterhin eine Wirtschaftlichkeit vor Ort zu erhalten. Die zur Erweiterung vorgesehene und direkt angrenzende Fläche ist zurzeit unbebaut und steht zur Verfügung. Die derzeitige Ausweisung sowohl im zugrunde liegenden rechtskräftigen Bebauungsplan mit den zugehörigen Festsetzungen als auch die Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan jeweils als Sonderbaufläche (SO) mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ steht jedoch der Zielverwirklichung entgegen.
Das Ziel der vorliegenden Planung ist es, die künftige Nutzung sowohl des derzeit unbebauten wie auch die des durch den Gewerbetreibenden bereits genutzten Grundstückes sicher zu stellen und einer Flächenbrache im Gemeindegebiet aus wirtschaftlichen Gründen entgegenzuwirken. Ebenso liegt es im begründeten öffentlichen Interesse den gewerblichen Dienstleister mit seinem Angebot und den bereits bereitgestellten und künftig zusätzlichen Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet zu halten.
Ausgewiesen wird daher eine Mischbaufläche gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO), die die Vorgaben des zugrunde liegenden Bebauungsplanes für Mischbauflächen aufgreift.
Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des § 1 Abs. 3 BauGB, nach denen die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen hat, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich und durchgeführt.
Es wird das beschleunigte Verfahren nach den Vorschriften des § 13a BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen, da durch die Planung kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet wird, von einer Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern nicht auszugehen ist und der zu beachtende Schwellenwert durch die Änderung nicht überschritten wird.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb nachfolgend genannter Frist gegeben. Dazu liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung, die Angaben über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung enthält, in der Zeit vom 25. Juli 2022 bis einschließlich 26. August 2022 für insgesamt 33 Tage im Rathaus der Gemeinde Hünstetten, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten-Wallbach, Obergeschoss, Zimmer 23 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr,
Mittwoch zusätzlich von 14:00 - 19:00 Uhr.
Samstags und sonntags bestehen keine Dienststunden der Gemeindeverwaltung Hünstetten.
Die Kontaktdaten sind:
Telefon: (06126) 9955-23
E-Mail: leonard.foehr@huenstetten.de
Während der Auslegungsfrist hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie Stellungnahme. Anregungen zum Planvorhaben der Gemeinde können während der Auslegungsfrist innerhalb der Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die amtliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind innerhalb der angegebenen Fristen über das Internetportal der Gemeinde Hünstetten unter dem Link
https://www.huenstetten.de/buergerservice/bauleitplanung-bebauungsplaene/aktuelle-bauleitverfahren/
sowie im „zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen“ unter dem Link
https://bauleitplanung.hessen.de
einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro Marcellus Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.
1. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan für den Bereich „Neukirchner Straße 16/18“ im Ortsteil Kesselbach (ohne Maßstab):
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
2. Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches (ohne Maßstab):
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.