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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 3/2025
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MITBESTIMMEN - MITREDEN - WÄHLEN Wahl des Deutschen Bundestages

Wahl des Deutschen Bundestages

Liebe Wählerinnen und Wähler!

Sie haben am 23. Februar 2025 die Gelegenheit, den Deutschen Bundestag zu wählen. Umso wichtiger ist es, dass SIE von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und wählen gehen.

Sie können an der Bundestagswahl in verschiedener Weise teilnehmen.

Empfohlen wird am Wahltag in dem für Sie zuständigen Wahllokal wählen zu gehen.

Alternativ können Sie bereits jetzt die Briefwahlunterlagen (www.huenstetten.de) beantragen. Wir weisen jedoch daraufhin, dass eine Versendung der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. Februar 2025 erfolgen kann. Aufgrund des voraussichtlichen längeren Postlaufweges, raten wir bei der Teilnahme der Briefwahl die notwendigen Unterlagen während der Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Hünstetten persönlich abzuholen.

Sie erhalten auch die Möglichkeit, frühestens ab dem 10.02.2025 bis zum 21.02.2025, während den Sprechzeiten, direkt vor Ort im Rathaus persönlich die Briefwahl vorzunehmen.

Hinweis:

Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich!

Für die Bundestagswahl wird Ihnen in den kommenden Tagen die Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Darauf finden Sie Angaben zu Wahlraum, Ort und Ihre Eintragungsnummer im Wählerverzeichnis. Sollten Sie bis zum 07.02.2025 keine solche Wahlkarte erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (06126/9955-30, 31, 32, 33 oder 34). Sollten Sie trotz fehlender Wahlkarte im Wählerverzeichnis eingetragen sein, können Sie in jedem Fall unter Vorlage Ihres Ausweises am Wahltag wählen gehen.

Aufgrund der verkürzten Briefwahlzeit empfehlen wir, am 23.02.2025 persönlich im zuständigen Wahllokal wählen zu gehen.

Wahlrecht sollte immer auch Wahlpflicht sein, wenn man den Anspruch erheben will, die Zukunft mit zu gestalten. Meine Bitte ist deshalb:

„Gehen Sie am 23. Februar wählen!“

Hünstetten, 13. Januar 2025
Ihr Jan Kraus, Bürgermeister