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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 37/2023
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Liebe Wählerinnen und Wähler!

Sie haben am 8. Oktober 2023 die Gelegenheit, den Hessischen Landtag zu wählen. Umso wichtiger ist es, dass SIE von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und wählen gehen.

Sie können an der Landtagswahl in verschiedener Weise teilnehmen:

Entweder können Sie am Wahltag in dem für Sie zuständigen Wahllokal wählen gehen oder aber Briefwahlunterlagen beantragen.

Für beide Verfahren wurde Ihnen in den letzten Tagen die Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Darauf finden Sie Angaben zu Wahlraum, Ort und Ihre Eintragungsnummer im Wählerverzeichnis. Sollten Sie bis heute keine solche Wahlkarte erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (06126/9955-30, 31, 32, 33 oder 34). Sollten Sie trotz fehlender Wahlkarte im Wählerverzeichnis eingetragen sein, können Sie in jedem Fall unter Vorlage Ihres Ausweises am Wahltag wählen gehen.

Sollten Sie am Wahltag aus wichtigem Grund verhindert sein, das Wahllokal direkt aufzusuchen, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu gehen Sie bitte wie folgt vor:

1.

Füllen Sie den Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlkarte vollständig aus und unterschreiben Sie den Antrag in jedem Falle persönlich (nicht vollständig ausgefüllte oder nicht persönlich unterzeichnete Anträge müssen wir leider wieder zurücksenden),

2.

Sollten Sie keine Wahlkarte bekommen oder aber diese verlegt haben, können Sie die Briefwahlunterlagen auch formlos beantragen. Geben Sie dann bitte immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie den Grund für die Beantragung an. Sie finden auf unserer Interseite www.gemeinde-huenstetten.de (unter der Rubrik „Rathaus/Formularservice“) aber auch einen entsprechenden Vordruck hierzu.

Hinweis:

Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich!

Es geht aber noch einfacher, wenn Sie über einen Internet-Zugang verfügen:

Auf unserer Homepage „www.huenstetten.de“ finden Sie auf der Startseite einen Hinweis auf die Beantragung eines Wahlscheines „online“. Sie können hierüber unter Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer die Briefwahlunterlagen über das Internet beantragen. Wir senden Ihnen die Unterlagen dann bereits am nächsten Arbeitstag direkt zu. Sollten Sie auch hierzu Ihre Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer nicht zur Hand haben, rufen Sie uns bitte an!

Wahlrecht sollte immer auch Wahlpflicht sein, wenn man den Anspruch erheben will, die Zukunft mit zu gestalten. Meine Bitte ist deshalb:

„Gehen Sie am 8. Oktober wählen!“

Hünstetten, 11. September 2023
Ihr Jan Kraus, Bürgermeister