Die Gemeinde hat die Möglichkeit einer dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 3274 im Bereich der Wohnbebauung im Ortsteil Görsroth mit den zuständigen Behörden geprüft.
Eine dauerhafte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist derzeit nicht möglich. Nach Prüfung durch den zuständigen Straßenbaulastträger kann eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung aktuell nicht angeordnet werden. Als Gründe werden unter anderem die ausreichenden Sichtverhältnisse sowie die aktuelle Unfallauswertung genannt. Danach liegt in dem betreffenden Streckenabschnitt derzeit keine Unfallhäufungsstelle vor.
Auch eine Prüfung im Hinblick auf den Lärmschutz wurde durch die Gemeinde angeregt. Nach Bewertung der zuständigen Lärmschutzstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt lässt sich eine Geschwindigkeitsreduzierung auch aus Gründen des Lärmschutzes derzeit nicht begründen.
Die Gemeinde wird die Verkehrssituation weiterhin beobachten und nach Vorliegen der Verkehrszahlen erneut prüfen und mit den zuständigen Stellen besprechen.