Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Ketternschwalbach lädt, gemäß §16 der Satzung für die freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hünstetten, für das Berichtsjahr 2024, alle aktiven und passiven Mitglieder sowie die Alters- und Ehrenabteilung, am Samstag, den 15.02.2025 zur Jahreshauptversammlung in das Feuerwehrgerätehaus in Ketternschwalbach ein.
Beginn ist um 19:00 Uhr mit einem gemeinsamen Abendessen, die Jahreshauptversammlung startet anschließend gegen 20:00 Uhr.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Bericht des Wehrführers |
| 3. | Bericht des Jugendwartes |
| 4. | Ehrungen/ Beförderungen |
| 5. | Verschiedenes |
Nach der Beendigung der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ketternschwalbach lädt der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Ketternschwalbach e.V. alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des 1. Vorsitzenden |
| 3. | Bericht des Schriftwartes |
| 4. | Bericht des Kassenwartes |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Wahl eines neuen Kassenprüfers |
| 8. | Wahl des Vorstandes (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftwart und stellvertretender Schriftwart, Kassenwart und Beisitzer) |
| 9. | Verschiedenes |
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen spätestens sieben Tage vor dem Versammlungstag schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.