Niederlegung eines Mandats
- Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten -
Herr Steffen Kraus, Steinbachstraße 21, Hünstetten-Strinz-Trinitatis, hat sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung Hünstetten der "Hünstetter Liste - Bürger für Hünstetten (HüLi)" niedergelegt.
Gem. § 34 Abs. 1 und 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S 915) wird festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der "Hünstetter Liste - Bürger für Hünstetten (HüLi)", Herr Manuel Lewalter, Schwarzdornweg 4, Hünstetten-Görsroth, in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Einspruch erheben.