Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten hat am 21.09.2023 folgende Änderung der Benutzungsordnung für gemeindeeigene Gemeinschaftseinrichtungen im Gebiet der Gemeinde Hünstetten beschlossen:
Die Benutzerordnung für gemeindeeigene Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Hünstetten in der Fassung der 2. Änderung, in Kraft getreten am 01.05.2014, wird zum 01.10.2023 wie folgt geändert:
1. § 4 Ziffer 1 wird folgendermaßen ergänzt:
Zuständig für die Überlassung ist der Bürgermeister. Die Vereine erstellen jährlich einen Benutzungsplan für Trainings- oder Übungsstunden und legen diesen der Gemeinde Hünstetten zur Zustimmung vor.
Für einzelne Veranstaltungen geben die Vereine oder Veranstalter ihre Termin- wünsche schriftlich oder über das Online-Formular des Bürgerportals der Gemeindeverwaltung bekannt. Termine ortsansässiger Vereine haben Vorrang. Vorrang haben jedoch nur Termine für Veran- staltungen. Trainings- und Übungsstunden sind ab freitags 22.00 Uhr gegen- über Veranstaltungen nachrangig. Vorrang vor den Trainings- und Übungs- stunden an Wochenenden haben auch Veranstaltungen von Privatpersonen aus Hünstetten. Die Zuteilung der Räume erfolgt durch schriftliche Mitteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
Die Satzungsänderung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.
Hünstetten, 22.09.2023