Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Für Auslandsreisen mit Ihrem Kind haben sie folgende Möglichkeiten:
| - | Innerhalb des Schengen-Raums: Personalausweis |
| Dauer der Ausstellung ca. 14 Werktage |
| Kosten für unter 24-jährige: 22,80 € |
| - | Außerhalb des Schengen-Raums: Reisepass |
| Dauer der Ausstellung ca. 4 - 5 Wochen |
| Kosten für unter 24-jährige: 37,50 € |
Beide Ausweisdokumente gelten für jeweils 6 Jahre.
Bitte denken Sie rechtzeitig vor einer Reise daran, dass auch Ihr Kind (ab Geburt) für die Auslandsreise ein gültiges Ausweisdokument benötigt.
Terminbuchungen im Bürgerbüro können Sie hier vornehmen: