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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 46/2023
Aus dem Rathaus
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Bauleitplanung der Gemeinde Hünstetten

Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark“ in der Gemarkung Limbach

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark“ in der Gemarkung Limbach

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark“ in der Gemarkung Limbach mit paralleler Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss zur vorgenannten Bauleitplanung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ausgewiesen wird eine Sonderbaufläche „sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung Freiflächen Photovoltaik“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 0,9 ha in der

Gemarkung Limbach, Flur 42, Flurstücke 10 und 19. Das Vorhaben soll nahe liegende Wohnbebauung mit Strom versorgen. Überschüssige Energie kann ins öffentliche Netz eingeleitet werden. Die oben genannten Flurstücke sind im Eigentum des Vorhabenträgers.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Hünstetten ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft - hier teils Grünland, teils Ackerland - ausgewiesen.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend der Planung geändert.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sind die Unterlagen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20. November 2023 bis einschließlich 20. Dezember 2023 (Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit: 31 Tage) unter den nachstehenden Links im Internet veröffentlicht.

Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis zum Ende der Beteiligungsfrist und die Planunterlagen sind innerhalb der Beteiligungsfrist über das Internetportal der Gemeinde Hünstetten unter dem Link

https://www.huenstetten.de/buergerservice/bauleitplanung-bebauungsplaene/aktuelle-

bauleitverfahren/

sowie im zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter dem Link

https://bauleitplanung.hessen.de

einsehbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Hünstetten, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten-Wallbach, Obergeschoss, Zimmer 23 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung öffentlich aus (leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit).

Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:

Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr,

Mittwoch zusätzlich von 14:00 - 19:00 Uhr.

Samstags und sonntags bestehen keine Dienststunden der Gemeindeverwaltung Hünstetten.

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienststunden die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Die Kontaktdaten sind:

Sachbearbeitung: Herr Leonard Föhr

Telefon: (06126) 9955-23

E-Mail: leonard.foehr@huenstetten.de

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Während der genannten Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Anregungen und Hinweise können unter Angabe von Name und postalischer Adresse elektronisch, mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen werden die Gremien der Gemeinde Hünstetten entscheiden.

Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fließen unmittelbar als (gegebenenfalls als zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein.

Die eingebrachten Stellungnahmen müssen laut Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro Marcellus Schönherr) mit der

Durchführung des Verfahrens gemäß § 4b BauGB beauftragt worden ist.

1. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan (ohne Maßstab):

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

2. Plangebietsabgrenzung für die Flächennutzungsplanänderung (ohne Maßstab):

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

3. Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches (ohne Maßstab):

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die räumliche Lage des Planungsbereiches.

Hünstetten, den 07. November 2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hünstetten
Jan Kraus, Bürgermeister