Bestellungen können bis 16. Dezember 2022 bei der Gemeinde abgegeben werden.
Diese können nur noch in schriftlicher Form in folgenden Formen abgegeben werden:
- per E-Mail unter brennholz@huenstetten.de
Folgende Angaben sind zwingend in der Mail anzugeben, sonst kann die Bestellung nicht weiter bearbeitet werden: Name, Vorname, Straße/Hausnr., Ortsteil, Telefon, Holzmenge, Holzartart, Holzsortiment (Schlagraum oder gerücktes Holz)
oder
- über das folgende Bestellformular (Einwurf Briefkasten; Bitte Vermerk „Brennholzbestellung“ auf den Briefumschlag):
| Bestellschein für Brennholz 2022/2023 |
| Name und Vorname: ........................................................................ Straße/Hausnr.: ................................................................................ Ortsteil: ............................................................................................. Telefon: ………………………………………………………………….. E-Mail (sofern vorhanden): .…………………………………………… |
| Hiermit melde ich folgenden Brennholzbedarf an: |
| ......................... Raummeter Buche Schlagraum |
| ......................... Raummeter Eiche Schlagraum |
| ......................... Raummeter Nadelholz Schlagraum |
| ......................... Festmeter Buche gerückt am Weg |
| ......................... Festmeter Eiche gerückt am Weg |
| ......................... Festmeter Nadelholz gerückt am Weg |
| Bemerkungen: …………………………………………………………. …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… Hünstetten, den .................... ................................... (Unterschrift) |
Voraussetzung für die Bestellung ist das Vorliegen eines Nachweises über den Besuch eines Motorsägenlehrganges!
Die Einweisung in die Bestände für die Brennholzselbstwerber erfolgt nachdem die forstbetrieblich notwendigen Arbeitsschritte abgeschlossen sind. Auch der Einschlag richtet sich nach den forstbetrieblichen und ggf. witterungsbedingten Gegebenheiten, weshalb keine Gewähr dafür geleistet werden kann, dass jeder die Menge in der gewünschten Holzart und dem gewünschten Sortiment erhalten kann – selbstverständlich werden die Wünsche soweit möglich berücksichtigt. Ein Anspruch auf Zuteilung des Brennholzes in der eigenen Gemarkung besteht nicht.
Der Aufarbeitungszeitraum reicht von Anfang Januar bis Ende April des lfd. Jahres. Eine Erweiterung des Aufarbeitungszeitraumes bis Ende Mai ist den Gemeindeförster in Ausnahmefällen möglich. Der Schwerpunkt für die Aufarbeitung von frisch eingeschlagenem Holz liegt in den Monaten Januar bis April des Jahres. Von Juni bis September erfolgt keine Brennholzaufarbeitung.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage von Brennholzselbstwerbern wird die haushaltsübliche Brennholzmenge von Hartlaubholz grundsätzlich auf 15 Raummeter beschränkt.
Mehrmengen können gegen Aufpreis nur abgegeben werden, wenn der übrige private Bedarf abgedeckt ist.
| Laub- Hartholz Schlagraum Kronen | 25,- EUR/Raummeter |
| Weichlaubholz und Nadelholz Schlagraum | 15,- EUR/Raummeter |
| Industrieholz gerückt am Weg BUCHE | 65,- EUR/Festmeter |
| Industrieholz gerückt am Weg EICHE | 55,- EUR/Festmeter |
| Industrieholz gerückt am Weg NADELHOLZ | 38,- EUR/Festmeter |
In Ausnahmefällen (z.B. bei schwierigen Geländebedingungen) kann bei Schlagraum ein Preisabschlag von bis zu 5 EUR/Raummeter gewährt werden.
Für Sonderwünsche (z.B. Holz nur in Wegenähe, nur dünnes Holz, zwingend nur eine Baumart, etc.) wird ein Aufschlag von bis zu 5 EUR/Raummeter berechnet.