Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten hat in ihrer Sitzung am 24.03.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im Lagersboden 2“ im Ortsteil Wallbach beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss zur vorgenannten Bauleitplanung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Ein am Standort bereits gut etablierter Lebensmittelmarkt (Netto) ist an die Gemeinde herangetreten, mit dem Wunsch durch Teilabriss die Realisierung dringend erforderlicher moderater Erweiterungsabsichten, aber vornehmlich Sanierungs-/Modernisierungsabsichten zu verwirklichen.
Das Ziel der Planung ist es, für das vorliegend bereits überplante und bebaute Grundstück des „Netto-Lebensmittelmarkt“, welches bereits rechtskräftig als Sonderbaufläche ausgewiesen ist, mäßige Erweiterungsmöglichkeiten und eine erforderliche Umgestaltung der baulichen Substanz zuzulassen. Vor allem soll durch die Modernisierung die Akzeptanz und damit der Erhalt des Discounters und dadurch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.
Um hier Flächenbrachen zu vermeiden und innerörtliche Bauflächen mit entsprechender Disposition sinnvoll zu nutzen, soll anhand der vorliegenden Planung eine Anpassung an die nun erforderlichen Gegebenheiten erfolgen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünstetten stellt im Planbereich „Sonderbaufläche“ dar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Ausgewiesen wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb nachfolgend genannter Frist gegeben. Dazu liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung in der Zeit vom 27. November 2023 bis einschließlich 03. Januar 2024 (Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit: 38 Tage) im Rathaus der Gemeinde Hünstetten, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten-Wallbach, Obergeschoss, Zimmer 23 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr,
Mittwoch zusätzlich von 14:00 - 19:00 Uhr.
Samstags und sonntags bestehen keine Dienststunden der Gemeindeverwaltung Hünstetten.
Es wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass
Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gemäß den Vorgaben des § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen bzw. kann während der Dienststunden in der Bauverwaltung der Gemeinde Hünstetten eingesehen werden.
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis zum Ende der Beteiligungsfrist und die zu veröffentlichenden Planunterlagen sind innerhalb der Beteiligungsfrist über das Internetportal der Gemeinde Hünstetten unter dem Link
https://www.huenstetten.de/buergerservice/bauleitplanung-bebauungsplaene/aktuelle-bauleitverfahren/
sowie im zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter dem Link
https://bauleitplanung.hessen.de
einsehbar.
Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienststunden die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Die Kontaktdaten sind:
Sachbearbeitung: Herr Leonard Föhr
Telefon: (06126) 9955-23
E-Mail: leonard.foehr@huenstetten.de
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Veröffentlichung benachrichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro Marcellus Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Es wird das beschleunigte Verfahren nach den Vorschriften des § 13a BauGB angewendet. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen, da durch die Planung kein Vorhaben vorbereitet oder begründet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsüberprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt und weil anzuhalten ist, dass
Es wird darauf hingewiesen, dass
Es wird gemäß §§ 4a Abs. 6 und 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen.
1. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Im Lagersboden 2“ im Ortsteil Wallbach (ohne Maßstab):
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
2. Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches (ohne Maßstab):
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.