1.1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005. (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung am 21.09.2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und Salden des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Es wurde kein Haushaltssicherungskonzept beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 21.09.2023 beschlossene geänderte Stellenplan.
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom
27.11.23 bis einschl. 05.12.23
im Rathaus, Zimmer 3, öffentlich aus.
Zudem kann der 1. Nachtragshaushaltsplan über die Homepage der Gemeinde Hünstetten unter www.huenstetten.de jederzeit eingesehen werden.