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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 47/2024
Aus dem Rathaus
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Sachstand Entwicklung der Windvorrangflächen im Gemeindegebiet Hünstetten und Stadtgebiet Idstein

1. Sachstand avifaunistische Gutachten im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens

Die avifaunistischen Untersuchungen wurden wie geplant ab Anfang 2024 durchgeführt. Die Fledermausuntersuchungen laufen noch bis Ende November 2024. In diesem Zuge werden die Horchboxen/Batcorder wieder abgebaut.

Die Erstellung der Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren auf Grundlage der Erfassungen wird voraussichtlich im 3. Quartal 2025 abgeschlossen sein.

2. Einbindung zuständiger Behörden im Genehmigungsverfahren

Die Einbindung der zuständigen Behörden erfolgt entsprechend der Erfordernisse im weiteren Projektverlauf durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Es wurde bereits die luftverkehrsrechtliche Prüfung beantragt und das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) involviert.

3. Prüfung zusätzlicher WEA-Standorte innerhalb der Idsteiner Windvorrangflächen

Aus dem kommunalpolitischen Umfeld wurde an die Verwaltung die Frage herangetragen, ob zusätzliche Windenergieanlagen (WEA) in den beiden Vorranggebieten im Stadtgebiet Idstein realisiert werden können. Da die Frage durch die Verwaltung nicht beantwortet werden kann, wurde die Mainova AG um eine erste Einschätzung zur Klärung des Sachverhalts gebeten.

Die Mainova AG hat unter Berücksichtigung der im Interessenbekundungsverfahren Windenergie festgelegten Kriterien die Vorrangfläche 2-371 mit drei und 2-372 mit zwei möglichen WEA-Standorten auf den Gemarkungen der Stadt Idstein beplant und damit im Vergleich zu anderen Projektierern ein als eher konservativ zu bezeichnendes Windpark-Layout gewählt.

Für mögliche zusätzliche WEA wurden zunächst ausschließlich notwendige Turbulenzabstände berücksichtigt und jeweils ein zusätzlicher WEA-Standort auf den Gemarkungen der Stadt Idstein in den Vorranggebieten 2-371 und 2-372 schematisch ergänzt. Diese potentiell zusätzlichen WEA-Standorte befinden sich topografisch auf vergleichbarer Höhe und unterschreiten die Entfernung zur Wohnbebauung nicht.

Damit eine final belastbare Aussage zur Umsetzbarkeit dieser beiden zusätzlichen WEA-Standorte erfolgen kann, muss eine detailliertere Prüfung hinsichtlich Zuwegungsmöglichkeiten, Topografie für die Planung der Auslegerflächen und Turmfundamente, ökologischer Rahmenbedingungen (z. B. Baumbestände) und weiterer Prüfpunkte erfolgen.

1. Sachstand Vertragsverhandlungen

Die Vertragsverhandlungen wurden Ende September 2024 abgeschlossen und haben den angestrebten Fertigstellungszeitpunkt somit eingehalten. Die Entwürfe wurden bis Ende Oktober in unterschriftenreife Versionen überführt.

Das Vertragswerk besteht aus einem Kooperationsvertrag und einem Nutzungsvertrag nebst Anlagen für das jeweilige Vorranggebiet. Die wesentlichen Regelungen in den jeweiligen Verträgen wurden im vorangegangenen Sachstandbericht aufgeführt.

Vor Unterzeichnung der Verträge sollen die Verhandlungsergebnisse dem interkommunalen Vorschlagsgremium Anfang Dezember 2024 vorgestellt werden.

Im Anschluss an die Vorstellung der Verhandlungsergebnisse im interkommunalen Vorschlagsgremium soll eine gleichlautende Beschlussvorlage in den Magistrat und den Gemeindevorstand eingebracht werden.

Die Unterzeichnung der Verträge ist für Mitte Dezember 2024 vorgesehen.

Kommunale Beteiligung und Bürgerbeteiligung

Gemäß den Anforderungen der Kommunen, dass ein wesentlicher Anteil der Betreibergesellschaft in kommunaler Hand verbleiben soll, bietet die Mainova den Kommunen die Option zur Beteiligung an der Windparkbetreibergesellschaft ab Inbetriebnahme der WEA an. Die Anteile der möglichen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung ist abhängig von der Anzahl der realisierten Windräder. D.h. je mehr Windräder realisiert werden, desto größer der Anteil den die Kommunen erwerben können.

Neben den Kommunen selbst sollen auch die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen die Möglichkeit auf eine wirtschaftliche Beteiligung am Windpark erhalten. Hierzu wird Mainova zu einem späteren Zeitpunkt im Projektverlauf entweder einer Bürgerenergiegenossenschaft eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Windparkbetreibergesellschaft oder eine finanzielle Beteiligung in Form eines Nachrangdarlehens anbieten.

Die konkrete Ausgestaltung der möglichen Beteiligung der Kommunen und der Bürgerbeteiligung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt erfolgen. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren:

Die Anzahl genehmigter WEA wird nach Abschluss des BImSchG-Verfahrens durch das Regierungspräsidium Darmstadt bekannt gegeben. Der vollständige BImSchG-Antrag wird, unter optimalen Voraussetzungen, voraussichtlich im 4. Quartal 2025 eingereicht.

Darauf aufbauend können weitere relevante Parameter (WEA-Hersteller, WEA-Preis, etc.) final in Erfahrung gebracht werden.

Darüber hinaus soll im Rahmen des Gesamtprojekts durch die Windparkbetreibergesellschaft pro WEA ein fester Betrag für die Rabattierung eines Bürgerstromtarifs für die umliegenden Ortslagen („Wind-Pauschale“) bereitgestellt werden. Die zu begünstigenden Ortslagen werden im Verlauf der Projektentwicklung in Abstimmung mit den Kommunen festgelegt.

Jagdpachtentschädigung

Sollte eine Jagdpachtbeeinträchtigung absehbar sein ist vertraglich vorgesehen, dass die Mainova, unter Einbeziehung der Kommunen bzw. Grundstückseigentümer, dies direkt mit dem jeweiligen Jagdpächter regelt und diesem eine Jagdpachtentschädigung für die Bauphase zahlt. Die Kommunen sind entsprechend von Ansprüchen des Jagdpächters freigestellt.

1. Pooling-Verfahren für die Flächen im Gemeindegebiet Hünstetten

Die Gemeinde Hünstetten hat für die privaten Flächen innerhalb der Windvorranggebiete 2-372 und 2-388c ein Flächenpooling-Verfahren durchgeführt.

Durch die Pooling-Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den privaten Flächeneigentümern konnten die Rahmenbedingungen für eine langfristige Zusammenarbeit mit dem Projektierer bereits im Vorfeld festgelegt werden.

Die Unterzeichnung der Nutzungsverträge durch die privaten Flächeneigentümer ist im Nachgang zur Vertragsunterzeichnung durch die Kommunen Idstein und Hünstetten vorgesehen.

2. Ausblick für das Jahr 2025

Für die privaten Flächeneigentümer im Gemeindegebiet Hünstetten ist durch Mainova und die Gemeindeverwaltung eine Informationsveranstaltung für Januar 2025 geplant.

Nach der Vertragsunterzeichnung sollen weitere Termine mit den Verwaltungen, Jagdpächtern und dem Forst für die Begehung des VRG 2-371 und VRG 2-388c stattfinden. Ebenso sollen die Gespräche mit den Anlagenherstellern aufgenommen und die Streckenbegehungen für Zuwegungen und WEA-Standorte terminiert werden.

In Abstimmung mit den Verwaltungen und den Fraktionen der Kommunalparlamente bietet die Mainova an öffentliche Informationsveranstaltungen zum Projektstand für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort durchzuführen. Hierzu erfolgt eine weitere Abstimmung mit den Kommunen nach Vertragsunterzeichnung.

Im Verlauf des Jahres 2025 sollen in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt die Unterlagen für das BImSchG-Verfahren zusammengestellt werden, sodass im optimalen Fall im 4. Quartal 2025 ein vollständiger Genehmigungsantrag eingereicht werden kann. Eine weitergehende Abstimmung zum weiteren Projektverfahren mit den Kommunen erfolgt im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung. Im kommenden Sachstandsbericht (Vorlage geplant zur zweiten Sitzungsrunde 2025) sollen dann folgende Punkte aufgenommen werden:

Erste Einschätzungen zu den avifaunistischen Untersuchungen des Gutachterbüros nach Abschluss der avifaunistischen Untersuchungen.

Eine Übersicht weiterer zu erbringender Gutachten im Rahmen des BImSchG-Verfahrens mit zeitlicher Einordnung.

Aussagen zu vorherrschenden Windgeschwindigkeiten und ggf. benötigten Windgutachten.

gez. Jan Kraus
Bürgermeister