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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 49/2024
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers des Bürgermeisters in der Gemeinde Hünstetten am 1. Dezember 2024

I.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2.12.2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Die Zahl der für den Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen beträgt:

Auf den Bewerber:

Kraus, Jan

sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Hünstetten für die am 01.06.2025 beginnende Amtszeit von weiteren 6 Jahren gewählt.

II.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben:

  • jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat,
  • jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung eigener Rechte geltend macht,
  • jede und jeder Wahlberechtigte, wenn sie oder ihn 85 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hünstetten, 2. Dezember 2024
gez. Fischer
Besonderer Gemeindewahlleiter