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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 49/2024
Aus dem Rathaus
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Änderung der Satzung über die Ergebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hünstetten.

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90), der §§ 1,2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben i. d. F. vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl. I S. 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten am 12.09.2024 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hünstetten beschlossen:

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Hünstetten in der Fassung der 8. Änderung, in Kraft getreten am 01.10.2023, wird zum 01.01.2025 wie folgt geändert:

1.

§5 – Steuersatz – Ziffer 3 wird folgendermaßen ergänzt:

.. (gem. HundeVO vom 22. Januar 2003)

2.

§6 – Steuerbefreiungen – Ziffer 2,Absatz e) wird folgendermaßen ergänzt:

.. oder Hunde, die für besondere soziale Zwecke (z.B. Besuchshunde in Hospizen, Seniorenheimen und Autismus Zentren) geeignet sind. Voraussetzung ist eine zertifizierte Prüfung einer entsprechenden Institution.

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Hünstetten, 12.09.2024 Jan Kraus
Der Gemeindevorstand Bürgermeister
Der Gemeinde Hünstetten