Im Ortsgerichtsbezirk Hünstetten I (Ortsteile Görsroth, Kesselbach, Oberlibbach) ist eine Nachbesetzung von zwei Ortsgerichtsschöffen erforderlich.
Die Gemeinde Hünstetten möchte nun gerne die beiden neuen Ortsgerichtsschöffen beim zuständigen Amtsgericht Idstein vorschlagen. Diese werden zunächst von der Gemeindevertretung als Vorschlag der Gemeinde Hünstetten ausgewählt und vom Amtsgericht Idstein für die Dauer von zehn Jahren als Ehrenbeamte ernannt. Eine Begrenzung der Amtszeit auf fünf Jahre ist möglich, wenn ein vorgeschlagener Bewerber für das Ortsgerichts bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Aufgaben von Ortsgerichtsschöffen umfassen nach § 13 Ortsgerichtsgesetz:
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die:
| 1. | Ihren Wohnsitz nicht oder nicht mehr im jeweiligen Ortsgerichtsbezirk haben, |
| 2. | Besorgungen fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder |
| 3. | als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. |
Wenn Sie als Einwohnerin oder Einwohner der jeweiligen Ortsteile die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und dieses Ehrenamt ausüben möchten, bitten wir Sie um eine schriftliche Bewerbung bis 15.01.2023 an:
| Gemeinde Hünstetten | Mail: frank.wilhelm@huenstetten.de |
| Personalservice | |
| Im Lagersboden 5 | |
| 65510 Hünstetten | |
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Wilhelm gerne auch telefonisch unter 06126/9955-17 zur Verfügung.
Hinweis! Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Besetzung im Zuge des Bewerbungsverfahrens gem. DSGVO gespeichert und verarbeitet. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden die persönlichen Daten automatisch wieder gelöscht.