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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 51/2025
Aus dem Rathaus
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Gebührenordnung für die Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Hünstetten

(in der Fassung der 7. Änderung, beschlossen durch die Gemeindevertretung am 25.09.2025, in Kraft getreten am 20.12.2025)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten hat am 25.09.2025 nachstehende Gebührenordnung für die Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Hünstetten beschlossen:

§ 1

1.

Die Gemeinde Hünstetten erhebt Gebühren für die Benutzung ihrer Gemeinschaftseinrichtungen nach Maßgabe dieser Satzung.

2.

Die Benutzungsgebühren sollen einen Teil der Kosten der Einrichtungen decken. Eine volle Kostendeckung ist im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten der Vereine und das Ziel, ein intaktes Gemeinschaftsleben zu erhalten, nicht angestrebt.

§ 2

Gebühren, die nach dieser Satzung erhoben werden, unterliegen der Beitreibung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Die Zahlung aller Gebühren hat spätestens 14 Tage nach Schluss der Veranstaltungstage an die Gemeindekasse zu erfolgen.

§ 3

Die Gemeinde behält sich vor, bei nicht oder unsachgemäßer Reinigung der angemieteten Räumlichkeiten, eine Reinigungsfirma auf Kosten des Mieters zu beauftragen.

§ 4

1. Die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Gemeinschaftseinrichtungen richtet sich nach dem Nutzungszweck. Dieser ist in folgende Kategorien unterteilt:

Kategorie I:

Auswärtige Anmietungen

Auswärtige Nutzer/innen (gewerblich, privat, Vereine), gewerbliche Veranstaltungen

Kategorie II:

Private Feiern

alle Privatveranstaltungen von Hünstetter Bürgern ohne Einnahmen, Eintrittsgelder oder Teilnahmegebühren. Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von Hünstetter Bürgern.

Kategorie III:

Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Vereinen, Verbänden oder vergleichbaren überregionalen Organisationen, kirchliche Veranstaltungen, Hünstetter Firmenjubiläen und interne Feiern von Hünstetter Firmen

Kategorie IV:

Kultur- und Großveranstaltungen

Kerben, Musik-, Tanz-, Theater-, Chorveranstaltungen, Konzerte

Kategorie V:

Vereinsfeiern

Interne Vereinsfeiern, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von Hünstetter Vereinen und Gruppierungen ohne Einnahmen und ohne Teilnahme- oder Eintrittsgebühren. Weihnachts-, Nikolaus- und Silvesterfeiern von Hünstetter Vereinen und Gruppierungen

Kategorie VI:

Unentgeltliche Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen

Zusammenkünfte von Jugend- und Seniorenvereinigungen ohne Einnahmen. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemeinnütziger anerkannter Organisationen ohne Einnahmen oder Teilnehmergebühren (DRK, FFW, …), Versammlungen von Vereinen, Parteien o.Ä.

Kategorie VII:

Trauerfeiern

werden mit einer Pauschale von 50,00 € berechnet.

Kategorie O:

Wiederkehrende Nutzung gemäß Belegungsplan

Nutzung im Rahmen des Übungs- und Probebetriebs durch Hünstetter Vereine, Verbände und andere Gruppierungen, die im Belegungsplan eingetragen sind.

Für die Benutzung von Räumen oder Raumteilen werden Energiekosten fällig, die wie folgt berechnet werden:

über 200 m²

100 m² bis 199 m²

50 m² bis 99 m²

bis 49 m²

4,00 €/Std.

2,00 €/Std.

1,00 €/Std.

0,50 €/Std.

Die Angaben zu den Raumgrößen basieren auf den „Nutzflächen“.

Die Benutzungsstunden werden aufgrund der bei der Gemeindeverwaltung geführten Belegungspläne ermittelt. Der Energiekostenersatz wird jährlich nachträglich ermittelt.

Der Energiekostenersatz wird bis zur Höhe der entfallenden Reinigungskosten zurückerstattet, wenn die Vereine, Verbände und andere Grupperungen die regelmäßige Reinigung der benutzten Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt haben.

Die Benutzungsgebühren verteilen sich wie folgt:

2. Die Kegelbahnbenutzungsgebühr beträgt 0,15 €/Minute.

3. Der Vortag des Veranstaltungstages ab 22.00 Uhr und der Folgetag bis 12.00 Uhr werden nicht als gebührenpflichtiger Tag berechnet. Wird darüber hinaus die Belegung einer Gemeinschaftseinrichtung für den Aufbau oder Abbau notwendig, sind 25 % der jeweiligen Tagesgebührensätze zu berechnen.

§ 5

Im Falle einer kurzfristigen Absage für Veranstaltungen nach Kategorie I bis V oder Reservierungsanträge, die später als 10 Tage vor Veranstaltungs-beginn eingereicht werden, ist der entstandene Verwaltungsaufwand durch eine Pauschalgebühr in Höhe von 30,- € abzugelten. Die Gemeinde behält sich vor, bei nicht oder unsachgemäßer Reinigung der angemieteten Räumlichkeiten, eine Reinigungsfirma auf Kosten des Mieters zu beauftragen.

§ 6

Das Entgelt für den/die Hausmeister/in ist direkt an den/die Hausmeister/in zu entrichten.

§ 7

Die Kaution wird für alle Veranstaltungen aller Kategorien auf 200,00 € festgesetzt. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Rechnung erläutert.

§ 8

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hünstetten, den 25. September 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hünstetten
gez. Kraus, Bürgermeister