Hiermit werden alle Steuerpflichtigen auf die am 01.03.2024 fälligen Steuern und sonstigen Abgaben hingewiesen.
Es sind zu entrichten:
Gemeinde Hünstetten:
Wir erlauben uns bereits jetzt den Hinweis, dass für alle Zahlungen, welche nach dem 01.03.2024 verbucht werden, die gesetzlichen Säumniszuschläge (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden müssen. Außerdem werden ab dem 11.03.2024 alle Rückstände gebührenpflichtig gemahnt. Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge. Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen. Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Jahr ein neues Kassenzeichen zugeteilt bekommen haben. Sollten Sie ein Dauerauftrag eingerichtet haben, ändern Sie bitte auch dort das Kassenzeichen ab!
Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten. Bei Zahlungspflichtigen, die unserer Gemeindekasse einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die fälligen Beträge zum 01.03.2024 abgebucht.