Alle Jagdgenossen des Jagdbezirkes Hünstetten-Beuerbach werden hiermit für Freitag, den 8. März 2024, 20.00 Uhr, zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Beuerbach in das Gasthaus Gilberg eingeladen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken.
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, er kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder seinen Ehegatten oder volljährigen Verwandten 1. Grades (Sohn/Tochter) ausüben.
Vollmachtsvordrucke sind bei dem Jagdvorsteher, Wolfgang Lehmann, Aussiedlerhof, 65510 Hünstetten-Beuerbach erhältlich.
Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht über die im Jahr 2023/2024 durchgeführten Maßnahmen |
| 4. | Verwendung des Jagdpachterlöses 2024/2025 |
| 5. | Verschiedenes |
Ich weise darauf hin, dass diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Hünstetten, den 19. Februar 2024 | |
Für den Jagdvorstand | gez. Wolfgang Lehmann, Jagdvorsteher |
Die vorstehende Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Beuerbach wird hiermit veröffentlicht.
Hünstetten, den 19. Februar 2024 | |
Für den Gemeindevorstand | gez. Jan Kraus, Bürgermeister |