Alle Jagdgenossen des Jagdbezirkes Hünstetten-Wallbach werden hiermit für Mittwoch, den 13. März 2024, 18.00 Uhr, zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Wallbach in das Sitzungszimmer, des Rathauses, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten-Wallbach, eingeladen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken. Eigentumsnachweise sind ggf. mitzubringen.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht voll geschäftsfähigen Vertreter ausüben. Diese Vollmacht muss von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Gemäß Satzung darf ein Bevollmächtigter nicht mehr als drei Genossen vertreten.
Vollmachtsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 9, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten-Wallbach erhältlich.
Tagesordnung | |
| 1. | Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.04.2023 |
| 3. | Bericht über die Verwendung Jagdpacht 2023/2024 |
| 4. | Beschluss über die Verwendung der Jagdpacht 2024/2025 |
| 5. | Neuwahl des Genossenschaftsausschusses |
| 6. | Verschiedenes |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der geltenden Satzung die Versammlung ohne Rücksicht, auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist.
Hünstetten, den 15. Februar 2024 | |
Für den Jagdvorstand | gez. Sommer, Jagdvorsteherin |
Die vorstehende Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Wallbach wird hiermit veröffentlicht.
Hünstetten, den 15. Februar 2024 | |
Für den Gemeindevorstand | gez. Kraus, Bürgermeister |