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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Gemeinde Hünstetten für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten am 12.12.2024 folgende Haushaltsatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird:

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  26.989.706 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  29.638.322 EUR

mit einem Fehlbetrag von  —  -2.648.616 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.500 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Überschuss von  —  2.500 EUR

im Gesamtergebnis mit einem Fehlbetrag von  —  -2.646.116 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit  —  -1.373.375 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  506.597 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  6.002.651 EUR

mit einem Saldo von  —  -5.496.054 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  5.496.054 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  994.431 EUR

mit einem Saldo von  —  4.501.623 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von  —  -2.367.806 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,

wird auf —  5.496.054 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

wird auf  —  0 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf  —  1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  381,93 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  437,28 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 12.12.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Gemeindevertretung und Gemeindevorstand/Bürgermeister im Zusammenhang mit über- und außerplanmäßigen Bewilligungen

Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung,

a) gelten als nach Umfang und Bedeutung erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen, die eine vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung nach § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO erforderlich machen, Aufwendungen und Auszahlungen von

- überplanmäßig  —  50.000 EUR

- außerplanmäßig  —  25.000 EUR

b) wird die Befugnis zur vorherigen Zustimmung gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO dem Bürgermeister übertragen für Aufwendungen und Auszahlungen von

- überplanmäßig  —  5.000 EUR (10% der vb. Erheblichkeitsgrenze)

- außerplanmäßig  —  2.500 EUR (10% der vb. Erheblichkeitsgrenze)

Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen im Sinne von § 12 ABs. 1 GemHVO Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung

a)

gilt als Erheblichkeitsgrenze für Investitionen gem. § 12 Abs. 1 GemHVO jede Aufwendung/ Auszahlung ab 100.000 EUR.

b)

gilt als Erheblichkeitsgrenze für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gem. § 12 Abs.3 GemHVO jede Aufwendung/ Auszahlung ab 40.000 EUR.

Beim Überschreiten dieser Grenzwerte (jeweils gerundet ca. 5% der durchschnittlichen Auszahlungen/Aufwendugen) ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens ein Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten gem. Anlage 1 zu § 12 GemHVO durchzuführen.

Hünstetten, den 12. Dezember 2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hünstetten
(D.S)
Jan Kraus
Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich

1. die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2025 nach § 97a Nr. 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 5 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO),

2. den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hünstetten für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

5.496.054 EUR

(i. W.: „fünf Millionen vierhundertsechsundneunzigtausend vierundfünfzig Euro“)

gemäß § 97a Nr. 4 in Verbindung mit 103 Abs. 2 HGO,

3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,00 EUR

(i. W.: „einer Millionen Euro“)

gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme

vom 24.02.2025 bis 04.03.2025 (einschließlich)

im Rathaus der Gemeinde Hünstetten, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten, Zimmer 3 im Erdgeschoss, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags, dienstags und donnerstags: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr (nachmittags nach Vereinbarung),

mittwochs: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr,

freitags: 8.00 bis 12.00 Uhr.

Diese Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hünstetten, den 18.02.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hünstetten
(D.S.)
Jan Kraus
Bürgermeister