Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zu Beginn dieses Jahres hat die Gemeinde Hünstetten mit Ausgabe 3 der Hünstetter Nachrichten begonnen, Sie über den Stand und die kommenden Schritte zum Thema der steigenden Energiekosten und dem CO2 Umweltaspekt zu informieren.
Mit der heutigen Ausgabe wollen wir Sie über einen weiteren bedeutenden Schritt zur Energiewende in der Gemeinde Hünstetten informieren: Den Bürgerentscheid über die zukünftige Nutzung der Windkraft.
Am 12. März werden Sie entscheiden, ob Sie dafür sind, „dass auf den gemeindeeigenen Flächen innerhalb der drei ausgewiesenen Windvorranggebiete Windkraftanlagen errichtet werden.“
Im Vorfeld des Bürgerentscheids möchten wir gerne die Gelegenheit nutzen und Ihnen noch ein paar Fragen beantworten, die aktuell an uns herangetragen wurden:
Was ist überhaupt ein Bürgerentscheid?
Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass durch eine von den Initiatoren eines Bürger- oder Vertreterbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird.
Welche Mehrheit ist erforderlich?
Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, die allerdings in Gemeinden wie unserer Gemeinde Hünstetten mindestens 25% der Stimmberechtigten ausmachen muss.
Was passiert, wenn das Quorum nicht erreicht wird?
Wird das erforderliche Quorum weder von den "Ja"- noch von den "Nein"-Stimmen erreicht, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit nochmals beraten und entscheiden.
Was bewirkt ein positiver Bürgerentscheid?
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Qualität eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung, der frühestens nach drei Jahren von der Gemeindevertretung wieder abgeändert werden kann.
Was entscheiden Sie mit Ihrer Stimme?
Sie entscheiden über die Frage: „Sind Sie dafür, dass auf den gemeindeeigenen Flächen innerhalb der drei ausgewiesenen Vorranggebiete Windkraftanlagen errichtet werden?“
Wo liegen die Vorrangflächen?
Die Vorrangflächen liegen überwiegend auf gemeindlichen Flächen.
Ein Gebiet liegt zwischen Wallbach und Wallrabenstein.
Ein zweites Gebiet liegt südlich von Strinz-Trinitatis.
Ein drittes Gebiet liegt zwischen Wallbach und Görsroth, dass sich weiter bis auf Idsteiner Gebiet erstreckt.
Eine Karte hierzu finden Sie am Ende des Textes.
Wie hoch sind die zu errichtenden Windkraftanlagen?
Die Anlagen haben mittlerweile eine Narbenhöhe von ca. 200 Meter.
Welcher Abstand zur Wohnbebauung wird eingehalten?
Die gesetzliche Vorgabe im Hinblick auf die Abstandsflächen zur Wohnbebauung (1.000 m) wird eingehalten.
Welche Flächen innerhalb der Vorrangflächen sind zur Errichtung der Windkraftanlagen geeignet?
Dies wird im Interessenbekundungsverfahren und im Genehmigungsverfahren geprüft.
Insbesondere werden die Umwelt- und Naturverträglichkeit umfangreich geprüft.
Welche Kriterien hat der B.A.U-Ausschuss bereits für diese Flächen festgelegt?
Intakte Waldflächen sollen geschont werden. Es sollen die bereits vorhandenen Windwurf- und Rodungsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen genutzt werden.
Sind dennoch Eingriffe in den Wald notwendig, ist die Wiederaufforstung innerhalb kurzer Zeitfenster durchzuführen.
Es gibt die Vorgabe, dass die Fällung und Vermarktung der zu fällenden Bäume von der Kommune selbst vorgenommen wird.
Wie schätzt der Gemeindeförster Simon Rätz die Flächen ein?
Der Gemeindeförster kann sich Windkraftanlagen auf vorhandenen Windwurf- und Rodungsflächen (Kalamitätsflächen, etc.) vorstellen.
Eine Rodung des intakten Waldes zur Errichtung von Windkraftanlagen befürwortet er jedoch nicht.
In Bezug auf die Vorrangflächen heißt das, dass für ihn die Vorrangfläche südlich von Strinz-Trinitatis und die Vorrangfläche zwischen Wallbach und Görsroth in Frage kommen. Die Fläche zwischen Wallbach und Wallrabenstein scheidet für ihn wegen des besonders schutzwürdigen, intakten Waldes aus.
Die Meinung des Gemeindeförsters deckt sich mit den durch den B.A.U.-Ausschuss festgelegten Kriterien.
Wie steht Bürgermeister Jan Kraus zur Nutzung der Flächen?
Der Bürgermeister hat sich frühzeitig für die Nutzung von Windwurf- und Rodungsflächen innerhalb der Vorrangflächen zur Errichtung der Anlagen ausgesprochen.
Für ihn kommt ebenfalls keine Rodung intakter Waldgebiete innerhalb der Vorrangflächen in Betracht.
In Bezug auf die Vorrangflächen kommt er daher zur selben Einschätzung wie der Gemeindeförster.
Die durch den B.A.U.-Ausschuss festgelegten Kriterien werden vom Bürgermeister befürwortet und unterstützt.
Wie viele Windkraftanlagen sollen errichtet werden?
Der B.A.U.-Ausschuss hat festgelegt, dass die Anzahl der zu errichtenden Windräder auf den gemeindlichen Flächen auf maximal sechs Windräder zu beschränken ist.
Baut die Stadt Idstein auf jeden Fall Windkraftanlagen auf ihren Flächen?
Die Gremien der Stadt Idstein haben sich grundsätzlich für den Bau von Windkraftanlagen ausgesprochen.
Wie viele Anlagen tatsächlich errichtet werden, entscheidet sich im Genehmigungsverfahren.
Wie viel Fläche ist für die Errichtung einer Windkraftanlage erforderlich?
Zur Aufstellung einer Windkraftanlage wird ca. 0,8 Hektar Fläche benötigt. Etwa ein Drittel der Fläche kann nach Aufstellung renaturiert und bepflanzt werden.
Wer errichtet die Windkraftanlagen?
Wer die Anlagen errichtet, entscheidet sich im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens.
Ein Beteiligungsmodell der Gemeinde als Gesellschafter soll nach Festlegung des B.A.U.-Ausschusses möglich sein (Zulassung alternativer Beteiligungsmodelle).
Die Gemeinde soll ein Mitspracherecht bei Veräußerung der Anlagen haben.
Gibt es die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung?
Ja, die Gemeindepolitik hat bereits festgelegt, dass eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft möglich sein soll.
Welche Vorteile bringt die Errichtung der Windkraftanlagen für die Gemeinde und ihre Bürgerschaft?
Durch die produzierte Energie wird unsere Gemeinde unabhängiger von Energielieferungen aus anderen Ländern.
Es wird ein wesentlicher Beitrag zur Co2-Reduzierung und zum Klimaschutz geleistet.
Die Gemeinde erhält hohe Einnahmen, die den Haushalt und damit die Bürgerschaft entlasten. Pro Windrad ist ein Betrag in Höhe von 130.000 bis 200.000 Euro realistisch.
Die Wertschöpfung bleibt in der Kommune und führt zusätzlich zu hohen Gewerbesteuereinnahmen.
Bei der Bürgerbeteiligung ist eine Rendite für die sich beteiligenden Bürgerinnen und Bürger möglich.
Regenerativer Strom ist günstiger als fossil erzeugter Strom - das wirkt den steigenden Energiekosten entgegen.
Es soll im Hinblick auf den produzierten Strom einen günstigen Stromtarif für Hünstetter Bürgerinnen und Bürger geben.
Im Rahmen der Windraderstellung wird eine erforderliche Elektroinfrastruktur (Erdkabel und Transformatoren) geschaffen, die es der Gemeinde Hünstetten ermöglicht, in Zukunft auch unkomplizierter PV-Freilandanlagen (z.B. auf Flächen, die nicht von der Landwirtschaft benötigt werden) hinzuzuschalten.
Was ist der nächste Schritt nach einem positiven Bürgerentscheid?
Das Interessenbekundungsverfahren wird weiter vorangetrieben, das in einem Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Anlagen mündet.
Karte zu den Windvorrangflächen:
Auf dem Gemeindegebiet von Hünstetten liegen drei Vorranggebiete für Windenergie (Rote Flächen in der Karte), die größtenteils in kommunalem Besitz (Orangene Flächen innerhalb der roten Flächen) sind:
Gebiet 2-370a zwischen Wallbach und Wallrabenstein (14 Hektar)
Gebiet 2-388c südlich von Strinz-Trinitatis (78 Hektar)
Gebiet 2-372 zwischen Wallbach und Görsroth liegt teilweise auf Idsteiner und teilweise auf Hünstetter Gebiet (103 Hektar)
Wir alle haben es medial mitbekommen: Die Energiewende wurde von der aktuellen Regierung beschlossen. Bis 2025 sollen bereits erste Maßnahmen zur Energiegewinnung umgesetzt werden.
Aufgrund dessen appelliere ich als Bürgermeister jetzt an Sie - die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hünstetten:
Nehmen Sie am Bürgerentscheid teil und geben Sie Ihre Stimme ab.
Sie entscheiden darüber, ob wir als Gemeinde die Chance ergreifen, die Energiewende aktiv für uns zu nutzen. Wir haben die Freiheit, unsere direkte Umgebung mitzugestalten, im Hinblick auf politische Beschlüsse zu agieren und nicht ins Reagieren gebracht zu werden.
Wenn Sie mehrheitlich zustimmen, könnten wir die Einnahmen der Energiewende direkt einsetzen, um unser Gemeindewohl zu finanzieren und langfristig positiv zu gestalten.
Uns ist es als Gemeinde in diesem Zusammenhang wichtig, dass künftig nicht nur Dritte als Landeigentümer (über die Pachtzahlung) und irgendwelche Windparkgesellschafter profitieren, sondern dass in erster Linie die Gemeinde finanzielle Erträge erhält, von denen die Bürgerschaft profitiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr