Alle Jagdgenossen des Jagdbezirkes Hünstetten-Strinz-Trinitatis werden hiermit für Mittwoch, den 20. März 2024, 19.00 Uhr, zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Strinz-Trinitatis in der Bauernstube im Dorfgemeinschaftshaus Strinz-Trinitatis eingeladen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht voll geschäftsfähigen Vertreter ausüben. Diese Vollmacht muss von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Gemäß Satzung darf ein Bevollmächtigter nicht mehr als drei Genossen vertreten.
Vollmachtsvordrucke sind bei dem Jagdvorsteher, Walter Gerhard, Scheidertalstraße 2, 65510 Hünstetten-Strinz-Trinitatis erhältlich.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht über die im Jahr 2023/2024 durchgeführten Maßnahmen |
| 4. | Verwendung des Jagdpachterlöses 2024/2025 |
| 5. | Neuwahlen Jagdvorstand |
| 6. | Verschiedenes |
Ich weise darauf hin, dass diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Die vorstehende Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Strinz-Trinitatis wird hiermit veröffentlicht.