Herr Stefan Rosar, Schulstraße 4, 65329 Hohenstein, hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirat Strinz-Margarethä des Wahlvorschlags der „Strinzer Liste“ niedergelegt.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Maximilian Saur, Schulstraße 12. 65329 Hohenstein als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der „Strinzer Liste“in den Ortsbeirat nachrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Hohenstein) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der bes. Wahlleiterin Frau Jadatz der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1, 65329 Hohenstein einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.