| 1. | Die Jagdgenossenschaft hat am 01.06.20221 das Jagdkataster für das Jagdjahr 2022/2023 festgestellt. Dieses liegt in der Zeit vom 24.03. bis einschließlich 11.04.2023, nach vorheriger telefonischer Absprache, beim Jagdvorsteher, Jannik Herzog, Mühlenbergstraße 15, Hohenstein oder bei der Gemeindeverwaltung Hohenstein (Ordnungsamt), Schwalbacher Straße 1, Hohenstein oder zur Einsicht der Borner Jagdgenossen aus. |
| 2. | Der Verteilungsplan für das Jagdjahr 2022/2023 liegt ebenfalls in der Zeit vom 24.03. bis 11.04.2023 an den unter Punkt 1 aufgeführten Stellen zur Einsichtnahme aus. |
| 3. | Die Jagdpachtanteile 2022/2023 werden am Sonntag, 16.04. von 10.00 bis 12.30 Uhr im Bürgerhaus Born (Clubraum) ausgezahlt. |
Einwendungen oder Wiedersprüche sind schriftlich zu erklären.
Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Bei Grundstücks- bzw. Erbengemeinschaften ist bei Auszahlung eine Vollmacht der nicht erscheinenden Miteigentümer vorzulegen.