Am Mittwoch, 26.04. findet im „Bürgerhaus“ in Born die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Born statt.
Beginn: 19.00 Uhr
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Verlesung des Protokolls |
| 3. | Bericht Jagdvorsteher |
| 4. | Kassenbericht |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Neuwahl eines Kassenprüfers |
| 7. | Bericht der Jagdausübungsberechtigten |
| 8. | Verwendung des Jagdpachterlöses 2023/2024 |
| 9. | Verschiedenes |
Es wird darauf hingewiesen, dass nur diese Einladung ergeht und lediglich Jagdgenossen oder deren Bevollmächtigte sowie durch den Jagdvorstand persönlich geladene Gäste Zutritt haben. Es wird gebeten, dass Flächenänderungen zum Jagdkataster zeitnah dem Jagdvorsteher anzuzeigen sind.
Stimmrecht der Genossen gem. § 6 Abs. 3 der Satzung: Jeder Genosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht (max. 2 Vollmachten) versehenen anderen Jagdgenossen oder Ehegatten oder volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen.
Gültige Vordrucke sind beim Jagdvorsteher Jannik Herzog oder der Gemeinde Hohenstein (Ordnungsamt) erhältlich.