Am Mittwoch, 06.05.2026, findet in Born im Clubraum des Bürgerhauses um 19:00 Uhr die diesjährige Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Alle Jagdgenossen von Born sind herzlich eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beschluss auf Zulassung der Öffentlichkeit |
| 3. | Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung |
| 4. | Bericht des Jagdvorstehers über das abgelaufene Jagdjahr |
| 5. | Kassenbericht |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Entlastung des Vorstandes |
| 8. | Wahl eines neuen Kassenprüfers |
| 9. | Bericht des Jagdausübungsberechtigten |
| 10. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahres 2025/ 2026 |
| 11. | Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplans 2026/ 2027 |
| 12. | Vorstellung und Beschluss der neuen Satzung |
| 13. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirks Born. Jeder Jagdgenosse kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Die Teilnahme an der Versammlung ist nur mit gültiger Vollmacht möglich. Grundstückseigentümer, die im Laufe des Jahres Veränderungen in ihrem Grundbesitz hatten, sind verpflichtet, dass Jagdkataster, soweit es Einfluss auf die Auszahlung der Jagdpachterlöse hat, berichtigen zu lassen.