Schulungen zur Öko-Regelung 5 „Kennarten im Dauergrünland“
Landschaftspflegeverband gibt Tipps zum Bestimmen der Kennarten im Grünland
Wiesenschaumkraut, Flockenblume oder kleiner gelber Klee: bald blühen die Kräuter in unseren Wiesen wieder. Landwirtinnen und Landwirte, die auf ihren Flächen mindestens vier Arten aus einer Liste von 42 Kennarten finden, können diese Flächen für die Öko-Regelung 5 anmelden. Auf den meisten extensiv genutzten Grünlandflächen im Rheingau-Taunus-Kreis gelingt der Nachweis der vier Kennarten - wenn man sie richtig bestimmen kann.
Dazu bietet der Landschaftspflegeverband (LPV) in Kooperation mit dem Kreisbauernverband (KBV) und dem Amt für den Ländlichen Raum (ALR) an zwei Terminen Schulungen für die Öko-Regelung 5 an:
Dienstag, 23.04. von 10.00 - 12.00 Uhr in Niedernhausen-Niederseelbach und Freitag, 26.04. von 14.00 - 16.00 Uhr in Bad Schwalbach - Fischbach.
Dabei wird auch der Umgang mit der kostenlosen App „Flora Incognita“ geübt, die anhand von Fotos Pflanzen bestimmen kann. Für die Kennartenbestimmung ist die App daher ein nützlicher Helfer.
Auch zur Anmeldung der Flächen im Agrarportal und zum Umgang mit den Begehungslinien werden Hinweise gegeben.
Im Anschluss an die Schulungen erklären Grünlandberaterin Katharina Weihrauch, Bioland (23.04.) und Biodiversitätsberaterin Alena Huth, LLH (26.04.) die wichtigsten Schritte, wie der Kräuteranteil von artenarmem, von Gräsern dominiertem Grünland erhöht werden kann. Interessierte können hierfür eine weitere Stunde Zeit einplanen.
Anmeldungen senden Sie bitte per E-Mail an info@lpv-rtk.de und geben dabei an, an welchem der zwei Schulungstermine Sie teilnehmen möchten. Der genaue Treffpunkt wird den Interessierten rechtzeitig vor der jeweiligen Schulung per E-Mail mitgeteilt.