Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz vom 23. März 1994, mit dem Ziel eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Position der Schiedspersonen in der Gemeinde Hohenstein ist vakant. Hiermit wird die bevorstehende Wahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz vom 23. März 1994 (GVBl. I S. 782) öffentlich bekannt gemacht.
Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, bis spätestens 23. April 2026 eine schriftliche Bewerbung an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1 in 65329 Hohenstein zu richten.