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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 16/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Mit Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) vom 06.03.2024 – Az. VI-061-k-06-2171#003 – ist der Plan für den Neubau der Ortsumgehung Idstein/Eschenhahn im Zuge der B 275 (von Bau-km 0+000 bis 3+325) mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen festgestellt worden (§§ 17 Abs. 1 S. 1 FStrG i. V. m. § 74 Abs. 1 S. 1 HVwVfG).

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans kann in der Zeit vom 23.04. bis einschließlich 06.05.2024 im Rathaus der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1, Foyer im 1. OG während der Dienststunden:

Montag 07.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch 07.30 - 11.30 Uhr und 15.30 - 18.30 Uhr

Freitag 7.30 - 11.30 Uhr eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch im Internet auf dem UVP-Portal der Länder (www.uvp-verbund.de) und auf dem Verwaltungsportal Hessen

(https://verwaltungsportal.hessen.de/themen/information/straßenbau-bekanntmachungen-planfeststellung) eingesehen werden.

Denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 HVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt (§ 74 Abs. 4 HVwVfG). Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (vgl. § 74 Abs. 4 S. 3 HVwVfG).

Hessisches Ministerium für Wirtschaft,

Energie, Verkehr, Wohnen und

ländlichen Raum

VI-061-k-06-2171#003

Bekanntmachungsvermerk der Gemeinde Hohenstein