Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 findet in der Zeit vom 05. - 09.05. statt. In dieser Woche lernen wir den/die Einschulungs-Kandidaten kennen und führen die erste verpflichtende Sprachdiagnostik durch.
Eine persönliche Einladung zu der Diagnostik erfolgt direkt an die Erziehungsberechtigten der Pflichtkinder.
Pflichtkinder (Geburtsjahrgänge 2019/2020) sind:
| • | alle Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli 2019 bis 01. Juli 2020 geboren sind |
| • | noch nicht eingeschulte Kinder älterer Jahrgänge |
| • | nicht schulbereite Kinder dieser Jahrgänge |
Auf unserer Schulhomepage www.geschwister-grimm-schule.de finden Sie viele weitere Informationen und alle Anmeldeunterlagen, die Sie bitte bis zum 09.05. vollständig in der Schule einreichen (sofern nicht bereits geschehen).
Kann-Kinder (Geburtsjahrgänge 2020/2021) sind Kinder, die in der Zeit vom
| • | vom 02. Juli 2020 – 31. Dezember 2020 (Gruppe I) |
| • | oder vom 01. Januar 2021 bis 01. Juli 2021 (Gruppe II) geboren sind. |
Sie können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie für den Schulbesuch die erforderliche Reife besitzen. Über die vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulleitung in Kooperation mit dem schulärztlichen Dienst.
Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes beantragen möchten (Kann-Kinder), reichen bitte ebenso alle geforderten Anmeldunterlagen – sofern noch nicht geschehen - bis zum 09.05. in der Geschwister-Grimm-Schule ein (inkl. Antrag auf vorzeitige Einschulung). Anschließend erhalten die Kann-Kinder die Einladung zur Diagnostik.