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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 17/2024
Aus unserer Gemeinde
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Aus unserer Gemeinde

Wie bereits in mehreren Ausgaben des Hohensteiner Blättches berichtet, wird unser Personal ab dem 15.04.2024 den Grabschmuck an den Baumgrabstätten und Urnenwänden auf unseren Friedhöfen entfernen.

Zur Erinnerung nochmals ein Auszug aus unserer Satzung:

§ 27 Urnenkammern

(5) Die Anlage und Pflege obliegt ausschließlich der Gemeinde. Vor den Urnenkammern dürfen nur Sargauflagen sowie Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die nach Verwelken von den Angehörigen in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse entsorgt werden müssen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen.

Blumenschalen, Gestecke oder andere Gegenstände dürfen nicht vor den Urnenkammern abgestellt werden, sondern nur in dem dafür vorgesehenen Blumenfach bzw. zentralen Ablageflächen an der Urnenkammer (soweit vorhanden).

§ 29 Baumgrabstätten

(6) Das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen auf der Grabstätte ist nicht gestattet. Der Grabschmuck darf nur an einer gesondert ausgewiesenen Stelle (soweit vorhanden) abgelegt werden.

Wir bitten nochmals um Ihr Verständnis