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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 19/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenstein

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein in ihrer Sitzung am 17. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen

und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 670.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

380 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 17. März 2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenze für die Ausgaben nach§ 100 (1) HGO wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

Hohenstein, den 18. März 2025
Daniel Bauer
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenstein für das Haushaltsjahr 2025:

Genehmigung

Hiermit genehmige ich

-

den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenstein 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

670.000 EUR

(i. W.:,.sechshundertsiebzigtausend Euro")

gemäß§ 97a Nr. 4 in Verbindung mit§ 103 Abs. 2 HGO,

-

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000,00 EUR

(i. W.:,,zwei Millionen Euro")

gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit§ 105 Abs. 2 HGO.

Der Haushalt ist zur Einsichtnahme bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein (www.hohenstein-hessen.de) veröffentlicht.

Hohenstein, 29.04.2025
Der Gemeindevorstand
Daniel Bauer
Bürgermeister