Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein in ihrer Sitzung am 17. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.569.977 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.777.366 EUR |
| mit einem Saldo von | - 207.389 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | - 207.389 EUR, |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.141.433 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 71.895 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 1.168.300 EUR |
| mit einem Saldo von | - 1.096.405 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 670.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 578.030 EUR |
| mit einem Saldo von | - 91.070 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | - 136.998 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 670.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 275 % |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 526 % |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 % | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 17. März 2025 beschlossene Stellenplan.
Die Erheblichkeitsgrenze für die Ausgaben nach§ 100 (1) HGO wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenstein für das Haushaltsjahr 2025:
Genehmigung
Hiermit genehmige ich
| - | den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenstein 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von 670.000 EUR (i. W.:,.sechshundertsiebzigtausend Euro") gemäß§ 97a Nr. 4 in Verbindung mit§ 103 Abs. 2 HGO, |
| - | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 2.000.000,00 EUR (i. W.:,,zwei Millionen Euro") gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit§ 105 Abs. 2 HGO. |
Der Haushalt ist zur Einsichtnahme bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein (www.hohenstein-hessen.de) veröffentlicht.