Am Donnerstag, den 15.01.2026 findet im Bürgerhaus in Hohenstein-Born die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Born statt. Beginn: 19:00 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Kassenbericht des Notjagdvorstandes |
| 3. | Entlastung des Notjagdvorstandes |
| 4. | Neuwahl des gesamten Jagdvorstandes |
| 5. | Verschiedenes |
Es wird darauf hingewiesen, dass nur diese Einladung ergeht und lediglich Jagdgenossen oder deren Bevollmächtigte sowie durch den Gemeindevorstand persönlich geladene Gäste Zutritt haben. Es wird gebeten, dass Flächenänderungen zum Jagdkataster zeitnah dem Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein anzuzeigen sind.
Stimmrecht der Genossen gem. § 6 Abs. 3 der Satzung: Jeder Genosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht (max. 2 Vollmachten) versehenen anderen Jagdgenossen oder Ehegatten oder volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen.
Gültige Vordrucke sind bei der Gemeinde Hohenstein (Ordnungsamt) erhältlich.