| 1. | Der Jagdvorstand hat am 31.03.2024 das Jagdkataster für das Jagdjahr 2023/2024 festgestellt. Dieses liegt in der Zeit vom 13. bis zum 26.05.2024 beim Schriftführer Uwe Bach, Schwalbacher Straße 4a, 65329 Breithardt zur Einsicht der Jagdgenossen aus. |
| 2. | Der Verteilungsplan für das Jagdjahr 2023/2024 liegt ebenfalls in der Zeit vom 13. bis zum 26.05.2024 beim Schriftführer Uwe Bach aus. Einwendungen oder Wiedersprüche sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Jagdvorsteher Alexander Rau zu erklären. |
| 3. | Die Auszahlung der Jagdpachtanteile erfolgt am Montag, 27.05. sowie am Dienstag, 28.05. jeweils von 18.00 - 20.00 Uhr im grünen Raum. |
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| Die Abholung für Dritte kann nur mit schriftlicher Vollmacht erfolgen. |
| 4. | Es wird darauf hingewiesen, dass Beträge, die nicht bis zum o.g. Termin abgeholt oder schriftlich geltend gemacht werden, unwiderruflich der Jagdgenossenschaft verfallen. (§16 Nr.3 der Satzung) |
| 5. | Nach § 3 Nr. 3 der Satzung endet die Mitgliedschaft der Jagdgenossenschaft mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer dem Vorstand schriftlich nachzuweisen. |
| 6. | Das Protokoll der Jagdversammlung vom 08.05.2024 liegt zur Einsicht am Montag, 27. und Dienstag, 28.05. jeweils von 18.00 - 20.00 Uhr im grünen Raum aus. |