| 1. | Der Jagdvorstand hat am 31.03.2025 das Jagdkataster für das Jagdjahr 2024/2025 festgestellt. Dieses liegt in der Zeit vom 19.05. bis zum 30.05.2025 beim Schriftführer Uwe Bach, Schwalbacher Straße 4a, 65329 Breithardt zur Einsicht der Jagdgenossen aus. |
| 2. | Der Verteilungsplan für das Jagdjahr 2024/2025 liegt ebenfalls in der Zeit vom 19.05. bis zum 30.05.2025 beim Schriftführer Uwe Bach aus. Einwendungen oder Wiedersprüche sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Jagdvorsteher Alexander Rau zu erklären. |
| 3. | Die Auszahlung der Jagdpachtanteile erfolgt am Montag, 02.06. sowie am Dienstag, 03.06.2025 jeweils von 18.00 - 20.00 Uhr im grünen Raum. Die Abholung für Dritte kann nur mit schriftlicher Vollmacht erfolgen. |
| 4. | Es wird darauf hingewiesen, dass Beträge, die nicht bis zum o.g. Termin abgeholt oder schriftlich geltend gemacht werden, unwiderruflich der Jagdgenossenschaft verfallen. (§16 Nr.3 der Satzung) |
| 5. | Nach § 3Nr.3 der Satzung endet die Mitgliedschaft der Jagdgenossenschaft mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer dem Vorstand schriftlich nachzuweisen. |
| 6. | Das Protokoll der Jagdversammlung vom 10.05.2025 liegt zur Einsicht am Montag, 02.06. und Dienstag, 03.06.2025 jeweils von 18.00 - 20.00 Uhr im grünen Raum aus. |