der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Hohenstein für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 15. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Wiesbaden und das Amtsgericht Bad Schwalbach gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22. - 30. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Rathaus der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein, Bürgerbüro, während den Öffnungszeiten.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll ein begründeter Einspruch erhoben werden.