Herr Sebastian Lohrer, Heimannstraße 9, 65320 Hohenstein OT Steckenroth, als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat sein Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein niedergelegt.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Barbara Czermin, Bergstraße 5, 65329 Hohenstein OT Breithardt, als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Hohenstein) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der bes. Wahlleiterin Frau Jadatz der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1, 65329 Hohenstein einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.