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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 22/2024
Bürgerservice
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Bürgerservice

Mitteilungen zu Personalausweisen und Reisepässen

Abholung von Personalausweisen und Reisepässen

Personalausweise, die bis zum 10.05. und Reisepässe die bis zum 12.04. beantragt wurden, können im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag

von 07.30 bis 11.30 Uhr

Montag

von 13.00 bis 15.00 Uhr

Mittwoch

von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr

abgeholt werden.

Wir weisen diesbezüglich darauf hin, dass bei der Abholung die alten Ausweise bzw. Reisepässe, soweit vorhanden, mitzubringen sind.

Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis nur dann abgeholt werden kann, wenn Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben.

Die Abholung des Ausweises/Passes ist auch mit einer Vollmacht möglich.

Neubeantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Für die Beantragung eines neuen Bundespersonalausweises und/ oder Reisepasses ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich erscheint, dies gilt auch für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr. Hierfür sind folgende Dokumente vorzulegen:

-

bisheriger Ausweis bzw. Reisepass

-

aktuelles biometrietaugliches Passfoto

-

Geburts- bzw. Heiratsurkunde, sofern noch kein Ausweis/Pass vorhanden ist oder der bisherige Ausweis/Pass nicht von der Gemeinde Hohenstein ausgestellt wurde

Bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen für minderjährige Personen wird zusätzlich die Einverständniserklärung von allen Sorgeberechtigten benötigt.

Die Bearbeitungsdauer liegt zurzeit für Personalausweise bei ca. zwei bis drei Wochen, für Reisepässen bei ca. fünf Wochen.