Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Steckenroth haben in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 21. Mai 2025 beschlossen, den Ertrag aus der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaftsbezirks für das Jagdjahr 2024/25 zur Auszahlung zu bringen.
Die Auszahlung der Jagdpachtanteile an die Jagdgenossen und die Offenlegung des Protokolls der Jagdgenossenschaftsversammlung erfolgt am 17. und 18.06. von 18.00 - 20.00 Uhr im Haus des Dorfes (rote Tür unterer Eingang) durch Kassenführer Klaus Beisiegel.
Die Abholung des Jagdpachtanteils für Dritte kann nur mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.
Bei Erbengemeinschaften durch Vollmacht aller Beteiligten. Veränderungen der Eigentums-/Besitzverhältnisse sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen dem Jagdvorsteher nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Beträge die nicht binnen einem Monat abgeholt oder schriftlich geltend gemacht werden, unwiderruflich der Jagdgenossenschaft Steckenroth verfallen, ebenso erfolgt keine Überweisung des Auszahlungsbetrages.