Die Gemeinde Hohenstein möchte die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken und die Belange von Inklusion und Barrierefreiheit künftig noch sichtbarer in die kommunale Arbeit einbinden.
Auf Grundlage der Satzung für die Bestellung und die Aufgaben eines ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Hohenstein sollen daher ein Inklusionsbeauftragter sowie bis zu zwei Stellvertretungen bestellt werden. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein. Grundlage der Wahl sind die eingegangenen Bewerbungen sowie die nach § 55 Hessische Gemeindeordnung eingebrachten Wahlvorschläge.
Aufgabe des Inklusionsbeauftragten
Der Inklusionsbeauftragte soll die Interessen von Menschen mit Behinderung in Hohenstein wahrnehmen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und politische Gremien zur Verfügung stehen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Personen, die
Eine unmittelbare oder mittelbare persönliche Betroffenheit ist ausdrücklich erwünscht, aber keine Voraussetzung.
Nicht gewählt werden können Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands oder eines Ortsbeirats der Gemeinde Hohenstein.
Rechtsstellung und Entschädigung
Die Tätigkeit wird ehrenamtlich, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch ausgeübt. Der Inklusionsbeauftragte sowie die Stellvertretungen sind zur Verschwiegenheit über persönliche Angelegenheiten und vertraulich zu behandelnde Tatsachen verpflichtet.
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung gewährt. Der Inklusionsbeauftragte erhält eine regelmäßige Aufwandsentschädigung in Höhe der Entschädigung eines ehrenamtlichen Beigeordneten (aktuell 58 Euro im Monat). Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälfte dieser regelmäßigen Aufwandsentschädigung.
Wahlzeit
Die Wahlzeit beträgt vier Jahre. Die Gemeindevertretung bestimmt bei der Wahl zugleich die Reihenfolge der Stellvertretungen.
Inhalt der Interessenbekundung
Die Interessenbekundung sollte folgende Angaben enthalten:
Einreichung
Interessenbekundungen können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden bei:
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein
Schwalbacher Straße 1
65329 Hohenstein
oder per E-Mail an:
buergermeister@hohenstein-hessen.de
Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen endet am:
31. Juli 2026
Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Bewerbungen ausgewertet und den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung und Wahl vorgelegt.
Hinweis zum Verfahren
Die Einreichung einer Interessenbekundung begründet keinen Anspruch auf Wahl oder Bestellung. Die Entscheidung über die Wahl des Inklusionsbeauftragten sowie der Stellvertretungen trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein.