Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hohenstein gibt es drei Ortsgerichte. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Hohensteiner Gemeindevertretung von der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach ernannt. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
Bei Bedarf können sich die Bürger an das für ihren Ortsteil örtlich zuständige Ortsgericht wenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht über die für Hohenstein gebildeten drei Ortsgerichtsbezirke. Termine werden individuell über die nachstehenden Telefonnummern oder Mailadressen vereinbart.
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Ortsgerichtsbezirk I
für die Ortsteile Breithardt, Burg-Hohenstein & Born
Ortsgerichtsvorsteherin Silvia Ohlemacher, 65329 Hohenstein, Tel. 0176 52316239
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher Karl-Heinz Enders, 65329 Hohenstein, Tel. 06124 12767
Ortsgerichtsbezirk II
für die Ortsteile Strinz-Margarethä & Steckenroth
Ortsgerichtsvorsteher Paul Hahn, 65329 Hohenstein, Tel. 06128 1279
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher Klaus Wilhelm, 65329 Hohenstein, Tel. 06128 1801
Ortsgerichtsbezirk III
für die Ortsteile Holzhausen über Aar & Hennethal
Ortsgerichtsvorsteherin Marion Wilmes, 65329 Hohenstein, Tel. 06120 979737
Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin Katja Kreusel, 65329 Hohenstein, Tel. 06120 6608