Um den Landwirten während der Erntesaison ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom
04.07. bis längstens 01.09.2023
in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:
| Breithardt: | |
| • | K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Nr. 6 bis Einmündung Tannenstraße |
| • | K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts von Nr. 19 bis Einmündung Lindenstraße |
| • | L3373 „Lindenstraße“ von Nr. 9 bis 13 (Richtung Langgasse) |
| L3373 „Lindenstraße“ komplett (Richtung Steckenroth) |
| • | L3274 „Glockengasse“ von Einmündung L3373 „Langgasse“ bis Ende (beidseitig) |
| • | L3274 „Adolfstraße“ komplett (beidseitig) |
| Hennethal: | |
| • | Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig) |
| Holzhausen über Aar: | |
| • | L3373 „Klosterstraße“ komplett inkl. Parkflächen (beidseitig) |
| • | „Festerbachstraße“ bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig) |
| • | „Bohlenstraße“ komplett |
| • | „Steinweg“ komplett |
| • | „Am Roten Berg“ abwärts ab Nr. 11 |
Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich sind. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso sind das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.
Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.