Die geplante Grundsteuerreform in Hessen hat ab 2025 weitreichende Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Bewertung von Grundstücken zur Folge. Auch für die Gemeinde Hohenstein sind diese Reformen von großer Bedeutung. Vom Land Hessen wurden Hebesatzempfehlungen ausgesprochen, die für Hohenstein bei der Grundsteuer A eine Reduzierung des Hebesatzes von 343% auf ca. 275 % (-68%) vorsehen. Die Grundsteuer B soll von 735% auf ca. 526% (-209%) gesenkt werden. Diese ausgesprochenen Empfehlungen sollen ein aufkommensneutrales Volumen der Grundsteuern für die Gemeinde darstellen.
Aber was bedeutet das für Sie?
Die Bodenrichtwerte in Hohenstein wurden angepasst, um aktuelle Marktverhältnisse besser widerzuspiegeln. Nach Angaben des Ministeriums sollen die durchschnittlichen Bodenrichtwerte um durchschnittlich etwa 15% steigen, was eine genauere Abbildung der derzeitigen Grundstückswerte abbildet. Alle Grundstücke in Hohenstein werden einer Neubewertung bzgl. des Einheitwertes unterzogen. Ihren persönlichen Bescheid haben Sie vermutlich bereits vom Finanzamt übersandt bekommen falls nicht, wird er noch kommen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Besteuerung auf aktuellen und realistischen Werten basiert.
Die Anpassung der Bodenrichtwerte durch das Land Hessen und die Neubewertung der Grundstücke durch das Finanzamt könnten für einige Eigentümer zu höheren Grundsteuern führen. Das Ministerium hat jedoch betont, dass Härtefallregelungen vorgesehen sind, um unzumutbare finanzielle Belastungen abzufedern. Wie diese aussehen werden, ist noch genau zu klären. Die Gemeinde Hohenstein erwartet sich hierzu vom Land Hessen eine klare Aussage.
Die Grundstücksreform in Hessen und ihre Umsetzung in der Gemeinde Hohenstein stellen einen bedeutenden Schritt in Richtung moderner und gerechter Grundstücksbewertung dar. Durch die Anpassung der Bodenrichtwerte und die Neubewertung der Grundstücke werden Transparenz und Effizienz erhöht. Bemerkenswert ist, dass einige Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis die Empfehlung erhalten haben, ihre Grundsteuern anzuheben. Das spricht für Hohenstein, denn ganz offensichtlich hatten die Hohensteinerinnen und Hohensteiner aufgrund der steuerstrukturellen Bewertung der Grundstücke bislang mit einem Handicap zu kämpfen, was nun beseitigt wird.