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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 33/2025
Aus unserer Gemeinde
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Interessenbekundung für Baugrundstücke in der Gemeinde Hohenstein

Die Gemeinde Hohenstein plant die Erschließung neuer Baugebiete zur Schaffung attraktiver Bauflächen für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt in unserer lebens- und liebenswerten Gemeinde gestalten möchten.

Um den konkreten Bedarf besser einschätzen und die weitere Planung zielgerichtet vorantreiben zu können, bitten wir Sie, unverbindlich ihr Interesse zu bekunden.

Was wir benötigen:

• Name und Kontaktdaten

• Gewünschte Grundstücksgröße (falls bekannt)

• Nutzung: z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrgenerationenhaus etc.

• Besonderheiten oder Wünsche (optional)

Wie können Sie Ihre Interessenbekundung einreichen?

• Per E-Mail an: baugrundstuecke@hohenstein-hessen.de

Oder schriftlich an:

Gemeinde Hohenstein

Schwalbacher Straße 1

65329 Hohenstein

Betreff: „Interessenbekundung Baugrundstück”

Frist zur Einreichung: 31. Dezember 2025

Bitte beachten Sie:

Die Interessenbekundung ist unverbindlich und stellt noch keine Bewerbung oder Reservierung für ein Baugrundstück dar. Sie dient ausschließlich als Planungsgrundlage für die Gemeinde Hohenstein.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung gemeinsam gestalten wir die Zukunft von Hohenstein.

Ihr Bürgermeister
Patrick Berghüser