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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 34/2024
Aus unserer Gemeinde
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Anordnung

hier: Aufstellung von Haltverboten in der Erntezeit ab dem 12.07. bis längstens 01.09.

Gemäß § 45 Abs.1, §45 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 45 Abs. 3 Satz 1, § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum ergeht hiermit folgende Anordnung:

Es sind folgende Haltverbote:

Breithardt:

Hennethal:

Holzhausen über Aar:

Die Anordnung ist befristet bis zum 01.09.2024