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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 34/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Born

Auszahlung der Jagdpachtanteile

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Born haben in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 6. Mai 2026 beschlossen, den Ertrag aus der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaftsbezirks für das Jagdjahr 2025/26 zur Auszahlung zu bringen.

Die Auszahlung der Jagdpachtanteile an die Jagdgenossen und die Offenlegung des Protokolls der Jagdgenossenschaftsversammlung erfolgt am Sonntag, 30. August 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr im alten Rathaus Born.

Die Abholung des Jagdpachtanteils für Dritte kann nur mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.

Veränderungen der Eigentums-/Besitzverhältnisse sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen dem Jagdvorsteher nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Beträge die nicht binnen einem Monat abgeholt oder schriftlich geltend gemacht werden, unwiderruflich der Jagdgenossenschaft Born verfallen, ebenso erfolgt keine Überweisung des Auszahlungsbetrages.

Hohenstein, 13.08.2026
Alexander Rau, Jagdvorsteher